Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes zum 01.01.2021 neu aufgesetzt. Sie ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich und soll eine Antragstellung vereinfachen.
Die Förderung je Heizsystem von bis zu 45% der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten bleibt bestehen. Dabei werden nicht nur das Heizsystem selbst, sondern auch Nebenleistungen gefördert, die im Rahmen der Modernisierung anfallen können, wie:
- Fußbodenheizungen inklusive Dämmung und Estrich
- Entsorgung der alten Heizanlage
- Sanierung des Schornsteins
Sie sehen: Die Entscheidung für eine Heizungssanierung lohnt sich gleich mehrfach!